Grundsteuer (NĆN)
Schwimmende Häuser zählen nicht zu den Immobilien, sondern zu den Wasserfahrzeugen. Wenn es jedoch dauerhaft an die Landkommunikation angeschlossen ist, kann das SRS als Bauwerk eingestuft werden und unterliegt einer Mehrwertsteuer von 1,5 %. In der Praxis zahlen die meisten Schwimmbadbesitzer keine Mehrwertsteuer.
Mehrwertsteuer für Schwimmende Häuser
Mehrwertsteuer 21 % beim Kauf eines Badehauses. Bei Verwendung im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit wird die Mehrwertsteuer als Vorsteuer abgezogen. Kurzfristige Vermietung für Touristen – Mehrwertsteuer 21 %, Langzeitmiete (über 30 Tage) – Mehrwertsteuerbefreit.
Körperschaftsteuer
Bei gewerblicher Nutzung des Schwimmbades wird der Gewinn mit 20 % Mehrwertsteuer besteuert. Der Wert des Badehauses kann über 10 Jahre abgeschrieben werden, wodurch sich die Steuer verringert.
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